Beihilfeverordnung in Rheinland-Pfalz

Vorteile für Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst: Leistungsfähige Tarife und Angebote Geldanlage, Kredite, Sparen, Vorsorgen, Versichern Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht von Rheinland-Pfalz

>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts des Landes Rheinland-Pfalz

Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Stand: 22. Juni 2011

Inhaltsübersicht:

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung
§ 2 Rechtsnatur der Beihilfen
§ 3 Beihilfeberechtigte Personen
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 5 Beihilfen nach dem Tod der beihilfeberechtigten Person
§ 6 Konkurrenzen
§ 7 Öffentlicher Dienst
§ 8 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 9 Nachrang des Beihilfeanspruchs
§ 10 Sonderbestimmungen für Mitglieder von Krankenkassen im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB V

Teil 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 11 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen
§ 12 Zahntechnische Leistungen
§ 13 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 14 Implantologische Leistungen
§ 15 Wartezeiten
§ 16 Kieferorthopädische Leistungen
§ 17 Psychotherapeutische Leistungen
§ 18 Psychosomatische Grundversorgung
§ 19 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 20 Verhaltenstherapie
§ 21 Arznei- und Verbandmittel
§ 22 Heilbehandlungen
§ 23 Komplextherapien
§ 24 Krankenhausleistungen in zugelassenen Krankenhäusern
§ 25 Wahlleistungen neben Krankenhausleistungen
§ 26 Krankenhausleistungen in Krankenhäusern ohne Zulassung
§ 27 Häusliche Krankenpflege
§ 28 Teilstationäre und stationäre Versorgung in einem Hospiz
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe
§ 30 Fahrtkosten
§ 31 Erste Hilfe und Entseuchung
§ 32 Unterkunftskosten bei auswärtiger Behandlung
§ 33 Organspende
§ 34 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke

Teil 3 Aufwendungen in Pflegefällen

§ 35 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
§ 36 Häusliche Pflege
§ 37 Teilstationäre Pflege
§ 38 Kurzzeitpflege
§ 39 Vollstationäre Pflege
§ 40 Pflegehilfsmittel
§ 41 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 42 Zusätzliche Betreuungsleistungen

Teil 4 Aufwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge

§ 43 Früherkennung und Vorsorge
§ 44 Impfungen

Teil 5 Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren

§ 45 Sanatoriumsbehandlung
§ 46 Anschlussheilbehandlung
§ 47 Heilkur
§ 48 Fahrtkosten aus Anlass von Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren

Teil 6 Aufwendungen bei Schwangerschaft, Geburt und künstlicher Befruchtung

§ 49 Schwangerschaft und Geburt
§ 50 Künstliche Befruchtung

Teil 7 Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisationen

§ 51 Empfängnisregelung
§ 52 Schwangerschaftsabbruch
§ 53 Sterilisation

Teil 8 Aufwendungen in Todesfällen

§ 54 Todesfälle

Teil 9 Aufwendungen im Ausland

§ 55 Behandlung im Ausland
§ 56 Sanatoriumsbehandlung, Anschlussheilbehandlung und Heilkur im Ausland

Teil 10 Leistungsumfang und Verfahren

§ 57 Bemessung der Beihilfen
§ 58 Abweichender Bemessungssatz
§ 59 Begrenzung der Beihilfen
§ 60 Kostendämpfungspauschale
§ 61 Ausnahmen von der Kostendämpfungspauschale
§ 62 Verfahren
§ 63 Abschlagszahlungen
§ 64 Antragsfrist
§ 65 Verwaltungsvorschriften

Teil 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 66 Übergangsbestimmungen
§ 67 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 8 Abs. 8) Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden
Anlage 2 (zu den §§ 17 bis 20) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 22) Beihilfefähigkeit und Angemessenheit von Heilbehandlungen
Anlage 4 (zu § 34) Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke

Anlage 5 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für heilpraktische Leistungen

Anlage 6 (zu § 43 Abs. 3)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung

Anlage 7 (zu § 47 Abs. 3)
Heilkurorteverzeichnis

Anlage 8 (zu § 21 Abs. 1 Nr.. 3)
Beihilfefähige Medizinprodukte


Reinschauen lohnt sich:
Heilkuren: www.heilkurorte.de
Urlaub: www.urlaub-gastgeber.de
Erholung: www.urlaubsverzeichnis-online.de 
Hotels und Unterkünfte: www.hotelverzeichnis-online.de I

 

mehr zu: Rheinland-Pfalz
  Startseite | www.beihilferecht.de | Datenschutz | Impressum