Beihilferecht in Bayern

Privathaftpflicht-Versicherung

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern zum Pauschalpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.): Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Bayerische Beihilfevorschriften

Inhaltsübersicht:

>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts von Bayern

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

 

Abschnitt II
Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 (aufgehoben)

§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen

 

Abschnitt III
Grundsatz der Beihilfefähigkeit

§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

 

Abschnitt IV
Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und
Heilpraktikerleistungen

§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen

§ 10 Psychosomatische Grundversorgung

§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 12 Verhaltenstherapie

§ 12a Systemische Therapie

§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren

§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen

§ 15 Kieferorthopädische Leistungen

§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 17 Implantologische Leistungen

§ 18 Arznei- und Verbandmittel

§ 19 Heilbehandlungen

§ 19a Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher

§ 20 Komplexleistungen

§ 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und
Selbstkontrolle, für Körperersatzstücke sowie für digitale
Gesundheitsanwendungen

§ 22 Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen

§ 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Schulung in
Orientierung und Mobilität

§ 24 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit,
Übergangspflege im Krankenhaus

§ 24a Soziotherapie

§ 25 Familien- und Haushaltshilfe

§ 26 Fahrtkosten

§ 27 Auswärtige ambulante Behandlungen

§ 28 Krankenhausleistungen

 

Abschnitt V
Rehabilitationsleistungen

§ 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen

§ 30 Beihilfe bei Kuren

 

Abschnitt VI
Aufwendungen in Pflegefällen

§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege

§ 33 Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

§ 34 Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitations-
leistungen durch die Pflegeperson

§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur
Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale
Pflegeanwendungen

§ 36 Stationäre Pflege

§ 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe

§ 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag

38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1

§ 39 Palliativversorgung

§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen

 

Abschnitt VII
Aufwendungen in sonstigen Fällen

§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption

§ 44 Sonstige Aufwendungen

§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

 

Abschnitt VIII
Leistungsumfang, Verfahren

§ 46 Bemessung der Beihilfen

§ 47 Begrenzung der Beihilfen

§ 48 Verfahren

 

Abschnitt IX
Schlussbestimmungen

§ 49 Ausnahmen

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 Übergangsvorschriften

 

Anlagen

Anlage 1 - Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und
Heilpraktikern erbrachten Leistungen (zu § 7 Abs. 1)

Anlage 2 - Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter
Methoden Zu § 7 Abs. 5

Anlage 3 - Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich
verordnete Heilbehandlungen (zu § 19 Abs. 1)

Anlage 4 - Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur
Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
(zu § 21 Abs. 1)

Anlage 5 - Klinische Zentren mit umfassenden Versorgungskonzepten zur
Erkennung und Therapie von erblich bedingten Krebserkrankungen
(zu § 41 Abs. 2)

Anlage 6 - Sonderregelungen für Bedienstete mit dienstlichem Wohnsitz im
Ausland Anlage 6 Zu § 45 Abs. 4


Privathaftpflicht-Versicherung

Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten von Bund, Ländern und Kommunen zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Beihilferecht. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern sowie fünf eBooks:Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Bayern
  Startseite | www.beihilferecht.de | Datenschutz | Impressum