Beihilferecht in Bayern
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Bayerische Beihilfevorschriften
Inhaltsübersicht:
>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts von Bayern
Abschnitt I
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
Abschnitt II
Personenkreis, Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen, Konkurrenzregelungen
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 (aufgehoben)
§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen
Abschnitt III
Grundsatz der Beihilfefähigkeit
§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
Abschnitt IV
Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und
Heilpraktikerleistungen
§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Leistungen
§ 10 Psychosomatische Grundversorgung
§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 12 Verhaltenstherapie
§ 12a Systemische Therapie
§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren
§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen
§ 15 Kieferorthopädische Leistungen
§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 17 Implantologische Leistungen
§ 18 Arznei- und Verbandmittel
§ 19 Heilbehandlungen
§ 19a Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher
§ 20 Komplexleistungen
§ 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und
Selbstkontrolle, für Körperersatzstücke sowie für digitale
Gesundheitsanwendungen
§ 22 Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen
§ 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Schulung in
Orientierung und Mobilität
§ 24 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit,
Übergangspflege im Krankenhaus
§ 24a Soziotherapie
§ 25 Familien- und Haushaltshilfe
§ 26 Fahrtkosten
§ 27 Auswärtige ambulante Behandlungen
§ 28 Krankenhausleistungen
Abschnitt V
Rehabilitationsleistungen
§ 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
§ 30 Beihilfe bei Kuren
Abschnitt VI
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
§ 33 Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
§ 34 Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitations-
leistungen durch die Pflegeperson
§ 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur
Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale
Pflegeanwendungen
§ 36 Stationäre Pflege
§ 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 39 Palliativversorgung
§ 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
Abschnitt VII
Aufwendungen in sonstigen Fällen
§ 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption
§ 44 Sonstige Aufwendungen
§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
Abschnitt VIII
Leistungsumfang, Verfahren
§ 46 Bemessung der Beihilfen
§ 47 Begrenzung der Beihilfen
§ 48 Verfahren
Abschnitt IX
Schlussbestimmungen
§ 49 Ausnahmen
§ 50 Inkrafttreten
§ 51 Übergangsvorschriften
Anlagen
Anlage 1 - Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und
Heilpraktikern erbrachten Leistungen (zu § 7 Abs. 1)
Anlage 2 - Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter
Methoden Zu § 7 Abs. 5
Anlage 3 - Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich
verordnete Heilbehandlungen (zu § 19 Abs. 1)
Anlage 4 - Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur
Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
(zu § 21 Abs. 1)
Anlage 5 - Klinische Zentren mit umfassenden Versorgungskonzepten zur
Erkennung und Therapie von erblich bedingten Krebserkrankungen
(zu § 41 Abs. 2)
Anlage 6 - Sonderregelungen für Bedienstete mit dienstlichem Wohnsitz im
Ausland Anlage 6 Zu § 45 Abs. 4
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- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (Bayerische Beihilfevollzugsbekanntmachung – BayBhVBek): Übersicht
- Beihilfeverordnung Bayern: Anlage 1 - Beihilfefähige Höchstbeträge bei von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erbrachten Leistungen Anlage 1 (zu § 7 Abs. 1)
- Beihilfeverordnung Bayern: Anlage 2 - Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden Anlage 2 Zu § 7 Abs. 5
- Beihilfeverordnung Bayern: Anlage 3 - Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandlungen Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1)
- Beihilfeverordnung Bayern: Anlage 4 - Beihilfefähige ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke Anlage 4 (zu § 21 Abs. 1)
- Beihilfeverordnung Bayern: Anlage 5 - Klinische Zentren mit umfassenden Versorgungskonzepten zur Erkennung und Therapie von erblich bedingten Krebserkrankungen Anlage 5 (zu § 41 Abs. 2)
- Beihilfeverordnung Bayern: Anlage 6 - Sonderregelungen für Bedienstete mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland Anlage 6 Zu § 45 Abs. 4
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- Beihilfeverordnung Bayern: § 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen
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- Beihilfeverordnung Bayern: § 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 17 Implantologische Leistungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 18 Arznei- und Verbandmittel
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- Beihilfeverordnung Bayern: § 19a Gebärdendolmetscherinnen bzw. Gebärdendolmetscher
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- Beihilfeverordnung Bayern: § 21 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, für Körperersatzstücke sowie für digitale Gesundheitsanwendungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 22 Aufwendungen für Sehhilfen, sonstige visusverbessernde Maßnahmen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 23 Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Schulung in Orientierung und Mobilität
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- Beihilfeverordnung Bayern: § 28 Krankenhausleistungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 29 Beihilfe bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 30 Beihilfe bei Kuren
- Beihilfeverordnung Bayern: § 31 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
- Beihilfeverordnung Bayern: § 32 Häusliche und teilstationäre Pflege
- Beihilfeverordnung Bayern: § 33 Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
- Beihilfeverordnung Bayern: § 34 Versorgung bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
- Beihilfeverordnung Bayern: § 35 Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sowie für digitale Pflegeanwendungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 36 Stationäre Pflege
- Beihilfeverordnung Bayern: § 37 Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Beihilfeverordnung Bayern: § 38 Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag
- Beihilfeverordnung Bayern: § 38a Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegegrad 1
- Beihilfeverordnung Bayern: § 39 Palliativversorgung
- Beihilfeverordnung Bayern: § 40 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 41 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 42 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
- Beihilfeverordnung Bayern: § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Kontrazeption
- Beihilfeverordnung Bayern: § 44 Sonstige Aufwendungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 46 Bemessung der Beihilfen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 47 Begrenzung der Beihilfen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 48 Verfahren
- Beihilfeverordnung Bayern: § 49 Ausnahmen
- Beihilfeverordnung Bayern: § 50 Inkrafttreten
- Beihilfeverordnung Bayern: § 51 Übergangsvorschriften