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Beihilfenverordnung des Landes Hessen
Stand: 07.04.2010
Inhaltsübersicht:
§ 1 Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung
§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen
§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt
§ 13 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
§ 14 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
§ 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten
§ 18 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 19 Aufhebung bisherigen Rechts
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 2 Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen
Anlage 3 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke
Reinschauen lohnt sich:
Heilkuren: www.heilkurorte.de
Urlaub: www.urlaub-gastgeber.de
Erholung: www.urlaubsverzeichnis-online.de
Hotels und Unterkünfte: www.hotelverzeichnis-online.de I