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Beihilferecht bzw. Beihilfevorschriften in Thüringen
Rechtsgrundlage: § 87 Thüringer Beamtengesetz
Durch eine Übergangsbestimmung gelten bis zum Inkrafttreten einer eigenen
Rechtsverordnung die Beihilfevorschriften in der Fassung vom 1. November 2001, zuletzt geändert durch VwV vom 30.01.2004, nach Maßgabe der Thüringer Verordnung über Sonderbestimmungen in der Beihilfe vom 7. November 2006 weiter.
Dies entspricht den bislang beim Bund gültigen Beihilfevorschriften in der Fassung der 28. Änderungsverordnung. Die Bundesbeihilfeverordnung wird somit nicht übernommen. Die Sonderbestimmungen vom 7 .November 2006 regelt darüber hinaus die Berücksichtigungsfähigkeit studierender Kinder im Rahmen der Änderungen des Steueränderungsgesetzes. Die Regelung entspricht dabei der des Bundes.
>>>Hier zur aktuellen Fassung der Beihilfeverordnung von Thüringen
Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen
(Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV-)
Vom 25. Mai 2012
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten
§ 5 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 6 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen
Zweiter Abschnitt
Grundsatz der Beihilfefähigkeit
§ 7 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
Dritter Abschnitt
Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 8 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen und Heilpraktikerleistungen
§ 9 Allgemeine Abrechnungsgrundlagen für psychotherapeutische Behandlungen
§ 10 Psychosomatische Grundversorgung
§ 11 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 12 Verhaltenstherapie
§ 13 Nicht beihilfefähige psychotherapeutische Behandlungsverfahren
§ 14 Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen
§ 15 Kieferorthopädische Leistungen
§ 16 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 17 Implantologische Leistungen
§ 18 Arznei- und Verbandmittel
§ 19 Heilmittel
§ 20 Komplextherapien und integrierte Versorgung
§ 21 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
§ 22 Häusliche Krankenpflege
§ 23 Soziotherapie
§ 23a Neuropsychologische Therapie
§ 24 Familien- und Haushaltshilfe
§ 25 Fahrtkosten
§ 26 Auswärtige ambulante Behandlungen
§ 27 Krankenhausleistungen
Vierter Abschnitt
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
§ 28 Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
§ 29 Kuren
Fünfter Abschnitt
Leistungen in Pflegefällen
§ 30 Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 31 Häusliche und teilstationäre Pflege
§ 32 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 33 Kurzzeitpflege
§ 34 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
§ 35 Vollstationäre Pflege
§ 36 Vollstationäre Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
§ 37 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie ergänzende Leistungen bei häuslicher Pflege
§ 38 Palliativversorgung und Hospizleistungen
§ 39 Festsetzungsverfahren bei pflegebedingten Aufwendungen
Sechster Abschnitt
Geburt und sonstige Fälle
§ 40 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 41 Geburt
§ 42 Künstliche Befruchtung
§ 43 Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch
§ 44 Sonstige Leistungen
§ 45 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
Siebenter Abschnitt
Leistungsumfang und Verfahren
§ 46 Bemessung der Beihilfen
§ 47 Begrenzung der Beihilfen
§ 48 Eigenbehalt
§ 49 Belastungsgrenzen
§ 50 Verfahren
Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 51 Verwaltungsvorschriften, Ausnahmen
§ 52 Übergangsbestimmungen
§ 53 Gleichstellungsbestimmung
§ 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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