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Bremische Beihilfeverordnung
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht der Freien- und Hansestadt Bremen
Stand: 29.07.2011
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 1a Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen
§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 4a Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 4b Beihilfefähige Aufwendungen bei Versorgung in Hospizen
§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsaufenthalten
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlichen Leistungen
§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
§ 11 Beihilfe beim Tode des Beihilfeberechtigten
§ 12b Begrenzung der Beihilfen
§ 13 Verfahren und Datenschutz
§ 14 Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 BremBVO)
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 7 BremBVO)
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 9 BremBVO)
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Reinschauen lohnt sich: Heilkuren: www.heilkurorte.de Urlaub: www.urlaub-gastgeber.de Erholung: www.urlaubsverzeichnis-online.de Hotels und Unterkünfte: www.hotelverzeichnis-online.de I |
Red IS 20210312