Beihilferecht in Bund und Ländern - Übersicht

UNSER TIPP für Ihre Gesundheit: Das Fachklinikum Borkum

Bei Haut- und Atemwegserkrankungen: Sonne - Wind -  Meer und das Fachklinikum Borkum sind Garant für Ihre Gesundheit. Mehr Informationen finden Sie unter: www.fachklinikum-borkum.de  


 

Das Beihilferecht des Bundes und der Länder

Auf dieser Website informieren wir Sie über das Beihilferecht des Bundes und der Länder, beispielsweise zur  Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Privaten Krankenversicherung. Ebenso informieren wir über wichtige Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), deren allgemeine Grundlagen auch in den meisten Ländern gelten. Ein wichtiger Abschnitt der Beihilfe ist das Thema "Rehabilitation und Kurorte". Abschließend finden Sie eine Übersicht aller wichtigsten Beihilfeleistungen der Länder.

>>>Allgemeines 

>>>Beihilfe App und Digitalisierung
Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung stock! Auch bei der Bearbeitung der Beihilfe. Noch immer gibt es Bereiche, die keine Beihilfe App haben. Mit einer Übersicht von Bund und Ländern zum Stand von Beihilfe Apps.

>>>Einleitung
- u.a. Gesundheitsversicherung, Pflege und Beihilfe, Beihilfe und PKV bleiben für Beamte und Anwärter erste Wahl

>>>Die private Krankenversicherung (PKV)

>>>Gesetzliche Krankenversicherung
- u.a. Versicherungsschutz für alle

>>>Pflegeversicherung als Zweig der Sozialversicherung
- u.a. Pflegebedürftigkeit

>>>Beihilferecht des Bundes

u.,a. Das Beihilferecht des Bundes, Zahnärztliche Leistungen (§§ 14 ff. BBhV), Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen (§ 41 BBhV), Aufwendungen bei Geburten, Beihilfe im Ausland (§ 11 BBhV), Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten

>>>Pflege im Beihilferecht

u.a. Dauernde Pflegebedürftigkeit (§§ 37 BBhV ff.)

>>>Rehabilitation und Kurorte

>>>Nicht beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren
u.a.Rehabilitation und Kurorte gemäß Heilbäder- und Kurorteverzeichnis, Stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (§ 35 Abs. 1  Nr. 1 BBhV) „Sanatoriumsbehandlung“, Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in einem anerkannten Kurort (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV) „Heilkur“, Anschlussheil- und Suchtbehandlungen (§ 34 BBhV), Aufwendungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entstanden sind

>>>Vater/Mutter-Kind-Kuren

>>>Checkliste Heilkuren

Beihilferegelungen in den Ländern

>>>Beihilferecht in Baden-Württemberg
>>>Beihilferecht in Bayern
>>>Beihilferecht in Berlin
>>>Beihilferecht in Brandenburg
>>>Beihilferecht in Bremen
>>>Beihilferecht in Hamburg
>>>Beihilferecht in Hessen
>>>Beihilferecht in Mecklenburg-Vorpommern
>>>Beihilferecht in Niedersachsen
>>>Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen
>>>Beihilferecht in Rheinland-Pfalz  
>>>Beihilferecht im Saarland  
>>>Beihilferecht in Sachsen  
>>>Beihilferecht in Sachsen-Anhalt  
>>>Beihilferecht in Schleswig-Holstein
>>>Beihilferecht in Thüringen

227 Rechtsvorschriften
228 ----Rechtsvorschriften zur Beihilfe
>>>Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
232 ----Neuer Service für unsere Leserinnen und Leser
233 ---- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit den Anhängen und Anlagen

235 Stichwortverzeichnis


 

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Red 20230823 / 20210306

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