BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Ratgeber zum Komplettpreis von 19,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilfe (Bund u. Länder) sowie Beamtenversor-gung (Bund u. Länder). Die Ratgeber erläutern selbst komplizierte Sachverhalte verständlich (mit Praxis-Beispielen). >>> hier anfordern
Vorteilhaftes Einkaufen im Internet: Profitieren auch Sie von Schnäppchen und Einkaufsvorteilen. Unter www.einkaufsvorteile.de finden Sie tolle und preisgünstige Angebote zu fast allen Themen rund ums Einkaufen... |
Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:
§ 2 Rechtsnatur der Beihilfen
Auf die Beihilfen besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch ist vererblich. Er kann nicht abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden. Abweichend von Satz 3 ist die Pfändung durch Gläubiger bezüglich des für ihre Forderung zustehenden und noch nicht ausgezahlten Betrages einer Beihilfe zulässig.
Empfehlungen zu Heilkuren: www.heilkurorte.de Urlaub: www.urlaub-gastgeber.de Erholung: www.urlaubsverzeichnis-online.de Hotels und Unterkünfte: www.hotelverzeichnis-online.de I |