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Beihilferecht bzw. Beihilfevorschriften in Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsgrundlage
Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen werden nach den für die Beamten des Bundes geltenden Vorschriften gewährt. Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bisher
ergänzend zur Regelung bezüglich stationärer Wahlleistungen versichert waren oder
die mit Rücksicht auf das bisher geltende Beihilferecht keinen Anlass zur Versicherung stationärer Wahlleistungen hatten und ohne ihr Verschulden und entgegen ihrer erkennbar gewordenen Absicht aus anderen als finanziellen Gründen
a) keinen oder keinen vollständigen Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen der
b) keinen oder keinen vollständigen, dem neuen Beihilferecht angepassten Krankenversicherungsschutz unter Ausschluss stationärer Wahlleistungen erhalten können,
- bei Aufwendungen für Wahlleistungen in den Fällen, in denen Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige vor In-Kraft-Treten der Neuregelungen (1. September 2003)
a) die Behandlung bereits begonnen haben,
b) wegen angeborener Leiden oder für bestimmte Krankheiten Wahlleistungen eines
bestimmten Arztes in Anspruch genommen haben, soweit derselbe Arzt die Behandlung fortsetzt, oder
c) wegen angeborener Leiden oder für bestimmte Krankheiten Wahlleistungen in Anspruch genommen haben und in denen die Behandlung aufgrund eines bei Beendigung des früheren Behandlungsabschnitts bestehenden Behandlungsplans bis zu seinem Abschluss fortgesetzt wird. In den beiden letztgenannten Fällen muss die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt haben, es sei denn, dass eine sofortige stationäre Behandlung geboten war.
Weitere Informationen und Rundschreiben zur Beihilfe vom Landesamt für Finanzen (Mecklenburg-Vorpommern)
Datum | Thema | >>>zum LINK oder PDF |
Praktische Hinweise zur Beantragung von Beihilfe- und Pflegeleistungen | >>>zum PDF | |
Merkblatt Krankenhausdirektabrechnung | >>>zum PDF | |
Aufstellung Krankenhäuser | >>>zum PDF | |
Merkblatt Besoldung/Beihilfe | >>>zum PDF | |
Merkblatt Datenschutz | >>>zum PDF | |
Erläuternde Hinweise zur anliegenden Vorgriffregelung | >>>zum PDF | |
Merkblatt Haushaltshilfe | >>>zum PDF | |
Merkblatt zahnärztliche Leistungen | >>>zum PDF | |
Hinweise Beihilfe für Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern | >>>zum PDF | |
Merkblatt Beihilfe- und Pflegeleistungen für berücksichtigungsfähige Angehörige | >>>zum PDF | |
Beteiligung der Beihilfe an den Pflegeberatungskosten gem. § 37 Abs. 1 BBhV | >>>zum PDF | |
Merkblatt Fahrkosten | >>>zum PDF | |
Merkblatt Pflege | >>>zum PDF | |
Merkblatt Heilmittel | >>>zum PDF | |
Merkblatt Hilfsmittel | >>>zum PDF | |
Merkblatt Ausland | >>>zum PDF | |
Merkblatt Arzneimittel | >>>zum PDF | |
Information des BMI über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen | >>>zum PDF | |
Merkblatt Beihilfe – Informationen zur Festbetragsregelung bei ärztlich verordneten Medikamenten | >>>zum PDF | |
Substitutionsausschlussliste nach § 129 I a Satz 2 SGB V | >>>zum PDF |
https://www.laf-mv.de/bezuege/Beihilfe/Weitere-Informationen-und-Rundschreiben-zur-Beihilfe/
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Red 20210503