Beihilferecht in Mecklenburg-Vorpommern

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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

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>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts von Mecklenburg-Vorpommern

Beihilferecht bzw. Beihilfevorschriften in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage

Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen werden nach den für die Beamten des Bundes geltenden Vorschriften gewährt. Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung sind nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die bisher
ergänzend zur Regelung bezüglich stationärer Wahlleistungen versichert waren oder
die mit Rücksicht auf das bisher geltende Beihilferecht keinen Anlass zur Versicherung stationärer Wahlleistungen hatten und ohne ihr Verschulden und entgegen ihrer erkennbar gewordenen Absicht aus anderen als finanziellen Gründen
a) keinen oder keinen vollständigen Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen der
b) keinen oder keinen vollständigen, dem neuen Beihilferecht angepassten Krankenversicherungsschutz unter Ausschluss stationärer Wahlleistungen erhalten können,
- bei Aufwendungen für Wahlleistungen in den Fällen, in denen Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige vor In-Kraft-Treten der Neuregelungen (1. September 2003)
a) die Behandlung bereits begonnen haben,
b) wegen angeborener Leiden oder für bestimmte Krankheiten Wahlleistungen eines
bestimmten Arztes in Anspruch genommen haben, soweit derselbe Arzt die Behandlung fortsetzt, oder
c) wegen angeborener Leiden oder für bestimmte Krankheiten Wahlleistungen in Anspruch genommen haben und in denen die Behandlung aufgrund eines bei Beendigung des früheren Behandlungsabschnitts bestehenden Behandlungsplans bis zu seinem Abschluss fortgesetzt wird. In den beiden letztgenannten Fällen muss die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt haben, es sei denn, dass eine sofortige stationäre Behandlung geboten war.

 

Weitere Informationen und Rundschreiben zur Beihilfe vom Landesamt für Finanzen (Mecklenburg-Vorpommern)

 

Datum Thema >>>zum LINK oder PDF
  Praktische Hinweise zur Beantragung von Beihilfe- und Pflegeleistungen  >>>zum PDF
  Merkblatt Krankenhausdirektabrechnung  >>>zum PDF
  Aufstellung Krankenhäuser  >>>zum PDF
  Merkblatt Besoldung/Beihilfe  >>>zum PDF
  Merkblatt Datenschutz  >>>zum PDF
  Erläuternde Hinweise zur anliegenden Vorgriffregelung  >>>zum PDF
  Merkblatt Haushaltshilfe  >>>zum PDF
  Merkblatt zahnärztliche Leistungen  >>>zum PDF
  Hinweise Beihilfe für Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern  >>>zum PDF
  Merkblatt Beihilfe- und Pflegeleistungen für berücksichtigungsfähige Angehörige  >>>zum PDF
  Beteiligung der Beihilfe an den Pflegeberatungskosten gem. § 37 Abs. 1 BBhV  >>>zum PDF
  Merkblatt Fahrkosten  >>>zum PDF
  Merkblatt Pflege  >>>zum PDF
  Merkblatt Heilmittel  >>>zum PDF
  Merkblatt Hilfsmittel  >>>zum PDF
  Merkblatt Ausland  >>>zum PDF
  Merkblatt Arzneimittel  >>>zum PDF
  Information des BMI über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen  >>>zum PDF
  Merkblatt Beihilfe – Informationen zur Festbetragsregelung bei ärztlich verordneten Medikamenten  >>>zum PDF
  Substitutionsausschlussliste nach § 129 I a Satz 2 SGB V  >>>zum PDF

 

 

https://www.laf-mv.de/bezuege/Beihilfe/Weitere-Informationen-und-Rundschreiben-zur-Beihilfe/


 

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