Beihilfevorschriften in den Ländern

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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung


Beihilferecht in den Ländern

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilferegelungen des Bundes (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV), dennoch bestehen hinsichtlich der einzelnen Beihilferegelungen teilweise erhebliche Abweichungen.

Wir bieten Ihnen daher in dieser Rubrik die Rechtsvorschriften zur Beihilfe auf einen Blick. In den meisten Ländern gelten eigenständige Beihilfeverordnungen (siehe die Links in der Übersicht):

 

Beihilferecht in Baden-Württemberg Beihilferecht in Hessen  Beihilferecht in Sachsen 

Beihilferecht in Bayern

Beihilferecht in Mecklenburg-Vorpommern Beihilferecht in Sachsen-Anhalt
Beihilferecht in Berlin Beihilferecht in Niedersachsen

Beihilferecht in Schleswig-Holstein

Beihilferecht in Brandenburg Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen Beihilferecht in Thüringen
Beihilferecht in Bremen Beihilferecht in Rheinland-Pfalz  
Beihilferecht in Hamburg Beihilferecht im Saarland  

 


Red UT 202100405

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