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Beihilfeverordnung des Landes Berlin Stand: 28.07.2011 Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland § 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen § 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch § 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit § 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen Kapitel 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen § 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern § 16 Auslagen, Material- und Laborkosten § 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf § 18 Psychotherapeutische Leistungen § 19 Psychosomatische Grundversorgung § 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie Abschnitt 2 Sonstige Aufwendungen § 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke § 28 Familien- und Haushaltshilfe § 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland § 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten Abschnitt 3 Rehabilitation § 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen Kapitel 3 Aufwendungen in Pflegefällen § 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege Kapitel 4 Aufwendungen in anderen Fällen § 42 Schwangerschaft und Geburt § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch § 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten § 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende Kapitel 5 Leistungsumfang § 47 Abweichender Bemessungssatz Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit § 52 Zuordnung von Aufwendungen § 53 Elektronische Gesundheitskarte Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Abschnitt 1 Ambulante Leistungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 37 Grundsatz
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 46 Bemessung der Beihilfe
§ 51 Bewilligungsverfahren
§ 58 Übergangsvorschriften
Anlage 2 (zu §§ 18-21): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1): Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 4 (zu § 23 Absatz 1): Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel
Anlage 5 (zu § 25 Absatz 1): Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
Anlage 6 (zu § 25 Absatz 2): Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Empfehlungen zu Heilkuren: www.heilkurorte.de Urlaub: www.urlaub-gastgeber.de Erholung: www.urlaubsverzeichnis-online.de Hotels und Unterkünfte: www.hotelverzeichnis-online.de I |