Beihilferecht in Berlin

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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung


 

Beihilfeverordnung des Landes Berlin

>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts im Land Berlin

Hinweis der Redaktion:
Wir sind bemüht, die Rechtstexte der Beihilfeverordnung aktuell zu halten.

Inhaltsübersicht

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Regelungszweck

§ 2 Beihilfeberechtigte

§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland

§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 5 Konkurrenzen

§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch

§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit

§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen

§ 10 Beihilfeanspruch

§ 11 Aufwendungen im Ausland

Kapitel 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1 Ambulante Leistungen

§ 12 Ärztliche Leistungen

§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern

§ 14 Zahnärztliche Leistungen

§ 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten

§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

§ 18 Psychotherapeutische Leistungen

§ 19 Psychosomatische Grundversorgung

§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 21 Verhaltenstherapie

Abschnitt 2 Sonstige Aufwendungen
 
§ 22 Arznei- und Verbandmittel

§ 23 Heilmittel

§ 24 Komplextherapien

§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke

§ 26 Krankenhausleistungen

§ 27 Häusliche Krankenpflege

§ 28 Familien- und Haushaltshilfe

§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland

§ 30 Soziotherapie

§ 31 Fahrtkosten

§ 32 Unterkunftskosten

§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten

Abschnitt 3 Rehabilitation
 
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen

§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen

§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen

Kapitel 3 Aufwendungen in Pflegefällen
 
§ 37 Grundsatz

§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege

§ 39 Vollstationäre Pflege

§ 40 Palliativversorgung

Kapitel 4 Aufwendungen in anderen Fällen
 
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Schwangerschaft und Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten

§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende

Kapitel 5 Leistungsumfang
 
§ 46 Bemessung der Beihilfe

§ 47 Abweichender Bemessungssatz

§ 48 Begrenzung der Beihilfe

§ 49 Eigenbehalte

§ 50 Belastungsgrenzen

Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit
 
§ 51 Bewilligungsverfahren

§ 52 Zuordnung von Aufwendungen

§ 53 Elektronische Gesundheitskarte

§ 54 Antragsfrist

§ 55 Geheimhaltungspflicht

§ 56 Festsetzungsstellen

§ 57 Verwaltungsvorschriften

Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
 
§ 58 Übergangsvorschriften

§ 59 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 (zu §§ 18-21): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1): Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 4 (zu § 23 Absatz 1): Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel
Anlage 5 (zu § 25 Absatz 1): Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
Anlage 6 (zu § 25 Absatz 2): Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle


 

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Red 20230807 ( Red MÖD 20210308

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