Exklusiv-Angebot: USB-Stick (32 GB) mit 8 Büchern bzw. eBooks Zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro können Sie den USB-Stick (32 GB) mit 8 aufgespielten Büchern bzw. eBooks bestellen >>>Hier zur Bestellung |
Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung |
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht von Rheinland-Pfalz
Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Stand: 22. Juni 2011
Inhaltsübersicht:
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung
§ 2 Rechtsnatur der Beihilfen
§ 3 Beihilfeberechtigte Personen
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 5 Beihilfen nach dem Tod der beihilfeberechtigten Person
§ 6 Konkurrenzen
§ 7 Öffentlicher Dienst
§ 8 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 9 Nachrang des Beihilfeanspruchs
§ 10 Sonderbestimmungen für Mitglieder von Krankenkassen im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB V
Teil 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 11 Ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische und heilpraktische Leistungen
§ 12 Zahntechnische Leistungen
§ 13 Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 14 Implantologische Leistungen
§ 15 Wartezeiten
§ 16 Kieferorthopädische Leistungen
§ 17 Psychotherapeutische Leistungen
§ 18 Psychosomatische Grundversorgung
§ 19 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 20 Verhaltenstherapie
§ 21 Arznei- und Verbandmittel
§ 22 Heilbehandlungen
§ 23 Komplextherapien
§ 24 Krankenhausleistungen in zugelassenen Krankenhäusern
§ 25 Wahlleistungen neben Krankenhausleistungen
§ 26 Krankenhausleistungen in Krankenhäusern ohne Zulassung
§ 27 Häusliche Krankenpflege
§ 28 Teilstationäre und stationäre Versorgung in einem Hospiz
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe
§ 30 Fahrtkosten
§ 31 Erste Hilfe und Entseuchung
§ 32 Unterkunftskosten bei auswärtiger Behandlung
§ 33 Organspende
§ 34 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
Teil 3 Aufwendungen in Pflegefällen
§ 35 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
§ 36 Häusliche Pflege
§ 37 Teilstationäre Pflege
§ 38 Kurzzeitpflege
§ 39 Vollstationäre Pflege
§ 40 Pflegehilfsmittel
§ 41 Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 42 Zusätzliche Betreuungsleistungen
Teil 4 Aufwendungen für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
§ 43 Früherkennung und Vorsorge
§ 44 Impfungen
Teil 5 Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren
§ 45 Sanatoriumsbehandlung
§ 46 Anschlussheilbehandlung
§ 47 Heilkur
§ 48 Fahrtkosten aus Anlass von Sanatoriumsbehandlungen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren
Teil 6 Aufwendungen bei Schwangerschaft, Geburt und künstlicher Befruchtung
§ 49 Schwangerschaft und Geburt
§ 50 Künstliche Befruchtung
Teil 7 Aufwendungen bei Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbrüchen und Sterilisationen
§ 51 Empfängnisregelung
§ 52 Schwangerschaftsabbruch
§ 53 Sterilisation
Teil 8 Aufwendungen in Todesfällen
Teil 9 Aufwendungen im Ausland
§ 55 Behandlung im Ausland
§ 56 Sanatoriumsbehandlung, Anschlussheilbehandlung und Heilkur im Ausland
Teil 10 Leistungsumfang und Verfahren
§ 57 Bemessung der Beihilfen
§ 58 Abweichender Bemessungssatz
§ 59 Begrenzung der Beihilfen
§ 60 Kostendämpfungspauschale
§ 61 Ausnahmen von der Kostendämpfungspauschale
§ 62 Verfahren
§ 63 Abschlagszahlungen
§ 64 Antragsfrist
§ 65 Verwaltungsvorschriften
Teil 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 66 Übergangsbestimmungen
§ 67 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 8) Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannter Methoden
Anlage 2 (zu den §§ 17 bis 20) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 22) Beihilfefähigkeit und Angemessenheit von Heilbehandlungen
Anlage 4 (zu § 34) Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke
Anlage 5 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für heilpraktische Leistungen
Anlage 6 (zu § 43 Abs. 3)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung
Anlage 7 (zu § 47 Abs. 3)
Heilkurorteverzeichnis
Anlage 8 (zu § 21 Abs. 1 Nr.. 3)
Beihilfefähige Medizinprodukte
OnlineService für 10 Euro