Beihilfeverordnung in Nordrhein-Westfalen

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalens

>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts von Nordrhein-Westfalen

Beihilfenverordnung in Nordrhein-Westfalen

Stand: 05.11.2009

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Beihilfeberechtigte Personen

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 4 a Psychotherapeutische Leistungen

§ 4 b Psychosomatische Grundversorgung

§ 4 c Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 4 d Verhaltenstherapie

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf

§ 5a Häusliche Pflege

§ 5b Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

§ 5c Vollstationäre Pflege

§ 5d Zusätzliche Betreuungsleistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen

§ 6a Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind-Kuren

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und durch Krankheit erforderlicher Sterilisation sowie bei Empfängnisregelung

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung im Ausland

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen

§ 12 Bemessung der Beihilfen

§ 12a Kostendämpfungspauschale

§ 13 Verfahren

§ 14 Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen

§ 15 Belastungsgrenze

§ 16 Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 17 Personenbezogene Bezeichnungen

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangs- und Schlussvorschriften


Anlage 1 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 2 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 7 BVO)
Anlage 3 § 4 BVO (zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11)


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um das Beihilferecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Nordrhein-Westfalen
  Startseite | www.beihilferecht.de | Datenschutz | Impressum