Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen: § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangs- und Schlussvorschriften

 

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§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangs- und Schlussvorschriften

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft und gilt für Aufwendungen, die nach dem 31. März 2009 entstanden sind. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
(2) Die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung – BVO) vom 27. März 1975 – (GV.NRW.S.332), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (GV.NRW.S.530) tritt mit Ablauf des 31. März 2009 außer Kraft. Sie gilt weiter für Aufwendungen, die bis zum 31. März 2009 entstanden sind.


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