Beihilfeverordnung Baden-Württemberg: Die aktuellen Vorschriften

 

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Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO)

zuletzt geändert durch die Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 20.02.2003 (GBl. S. 125)

 

 

§ 1 Anwendungsbereich,
Zweckbestimmung und
Rechtsnatur >>>weiter

§ 2 Beihilfeberechtigte
Personen >>>weiter 

§ 3 Berücksichtigungsfähige
Angehörige >>>weiter

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen >>>weiter 

§ 5 Beihilfefähigkeit der
Aufwendungen >>>weiter 

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit >>>weiter 

§ 7 Beihilfe bei Behandlung
und Rehabilitation in nicht
als Krankenhaus zugelassenen Einrichtungen >>>weiter 

§ 8 Beihilfe bei Kuren >>>weiter 

§ 9 Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit >>>weiter 

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Maßnahmen zur Gesundheits-
vorsorge >>>weiter 

§ 11 Beihilfe bei Geburtsfällen >>>weiter 

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen >>>weiter

§ 13 Beihilfefähige außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland
entstandene Aufwendungen >>>weiter 

§ 14 Bemessung der Beihilfe >>>weiter 

  

§ 15 Begrenzung der Beihilfe >>>weiter 

§ 16 Beihilfe beim Tod des Beihilfeberechtigten >>>weiter 

§ 17 Verfahren >>>weiter 

§ 18 Datenschutz >>>weiter 

§ 19 Übergangsvorschriften >>>weiter

§ 20 Inkrafttreten >>>weiter 


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