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Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO)
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht der Freien- und Hansestadt Hamburg.
Die Redaktion ist bemüht, den Verordnungstext aktuell zu halten.
Stand: 26.10.2010 zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 48)1)
Inhaltsübersicht:
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
Abschnitt II
Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 5 Ambulante ärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen
§ 6 Psychotherapeutische Leistungen
§ 7 Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen
§ 14 Familien- und Haushaltshilfe
§ 17 Unterkunftskosten bei auswärtigen ambulanten Behandlungen
Abschnitt III
Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen
§ 20 Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen
Abschnitt IV
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 22 Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
Abschnitt V
Aufwendungen in sonstigen Fällen
§ 24 Früherkennung von Krankheiten, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
§ 25 Geburten, Schwangerschaften und Sterilisationen
§ 28 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
Abschnitt VI
Schlussbestimmungen
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