Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (Bayerische Beihilfevollzugsbekanntmachung – BayBhVBek): Übersicht

 

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
(Bayerische Beihilfevollzugsbekanntmachung – BayBhVBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 6. März 2023, Az. 25-P 1820-8/42

0.Hinweis zur Nummerierung und Gliederungsaufbau

Die nachfolgende Systematik der Nummerierung soll die Suche nach der passenden Bestimmung oder Erläuterung zu einem bestimmten Paragraphen der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) erleichtern. Aus diesem Grund wurde auf eine fortlaufende Nummerierung verzichtet. Die Nummerierung entspricht der Paragraphenfolge der Bayerischen Beihilfeverordnung. Die erste Ziffer der Nummerierung bezieht sich auf den Paragraphen, die zweite Ziffer in der Regel auf den Absatz (zum Beispiel enthält die Nr. 1.1 Erläuterungen zu § 1 Abs. 1 BayBhV). Soweit allgemeine Hinweise zum jeweiligen Paragraphen erforderlich sind, werden diese mit der Ziffer „0“ an der zweiten Stelle der Nummerierung gesetzt und den Bestimmungen sowie Erläuterungen im Einzelnen vorangestellt (zum Beispiel Nr. 1.0.1 mit allgemeinen Hinweisen zu § 1 BayBhV).6Ab der dritten Ziffer folgen fortlaufende Nummern. Bei Bestimmungen und Erläuterungen zu Paragraphen, die nicht in Absätzen untergliedert sind, beginnt die fortlaufende Nummerierung bereits bei der zweiten Ziffer. Paragraphen ohne Zitiernamen oder Abkürzung sind solche der Bayerischen Beihilfeverordnung.

1.Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

Hier dokumetieren wir den gesamten Wortlaut der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (Bayerische Beihilfevollzugsbekanntmachung – BayBhVBek)

 

1. Teil Ziffern 1 bis 10

2. Teil Ziffern 11 bis 29

3. Teil Ziffern 30 bis 44.2 

4. Teil Ziffern 45 bis 47.5.3

5. Teil Ziffern 48 bis 51

 

Anlagen

Anhang 1 (Nr. 7.1.11 BayBhVBek): Hinweise zum Gebührenrecht

Anhang 2 (Nr. 30.4.2 BayBhVBek): Heilkurorteverzeichnis Inland

Anhang 3 (Nr. 45.3 BayBhVBek): Heilkurorteverzeichnis Ausland

Anhang 4: Formblatt 1 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie

Anhang 4: Formblatt 2 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie

Anhang 4: Formblatt 3 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie

Anhang 4: Formblatt 4 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Bayerische Beihilfeverordnung hier: Psychotherapie-Gutachten

Anhang 4: Formblatt 5 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Psychotherapie-Gutachten

Anhang 4: Formblatt 6 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Bayerische Beihilfeverordnung hier: Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie

Anhang 4: Formblatt 7a (Nr. 48.1.2 BayBhVBek): Antrag auf Beihilfe

Anhang 4: Formblatt 7b (Nr. 48.1.2 BayBhVBek): Antrag auf Beihilfe – Pflege und allgemeine Aufwendungen

Anhang 4: Formblatt 7c (Nr. 48.1.3 BayBhVBek): Festsetzung der Beihilfe

Anhang 4: Formblatt 8 (Nr. 29.5.3 BayBhVBek): Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme nach § 29 Abs. 5 Satz 5 BayBhV

Anhang 4: Formblatt 9 (Nr. 30.6.7 BayBhVBek): Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Heilkur nach § 30 Abs. 6 Satz 2 BayBhV

Anhang 4: Formblatt 10 (Nr. 48.4.1 BayBhVBek): Antrag auf Abschlagszahlung

Anhang 4: Formblatt 11 (Nr. 48.4.2.7 BayBhVBek): Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung


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