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Beihilfe: Vorsorge
Die Beihilfevorsachriften regeln für Beamtinnen und Beamte die Details zur Beihilfeberechtigung. Hier informieren wir Sie über wichtige Bestimmungen zum Themengebiet "Vorsorge":
Die Aufwendungen aus Anlass von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten sind sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig (§ 10 BhV).
Beihilfefähig sind auch Aufwendungen für prophylaktische zahnärztliche Leistungen nach den Nummern 100 bis 102 und 200 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Die Kosten für amtlich empfohlene Schutzimpfungen sind ebenfalls beihilfefähig; ausgenommen jedoch solche aus Anlass privater und dienstlich veranlasster Reisen ins Ausland.
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