zurück zum Beihilfelexikon von A bis Z >>>zurück
Beihilfe: Familien- und Haushaltshilfe
Die Beihilfevorsachriften regeln für Beamtinnen und Beamte die Details zur Beihilfeberechtigung. Hier informieren wir Sie über wichtige Bestimmungen zum Themengebiet "Familien- und Haushaltshilfe":
Zur Weiterführung des Haushaltes eines/einer Beihilfeberechtigten anlässlich einer stationären Unterbringung sind die Kosten einer Familien- und Haushaltshilfe beihilfefähig. Jedoch nur bis zu 6 Euro stündlich und 36 Euro täglich und unter folgenden Voraussetzungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 8 BhV):
|
Empfehlungen zu Heilkuren: www.heilkurorte.de Urlaub: www.urlaub-gastgeber.de Erholung: www.urlaubsverzeichnis-online.de Hotels und Unterkünfte: www.hotelverzeichnis-online.de I |