Urteil zur Beihilfe: Kostendämpfungspauschale ist rechtmäßig

 

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Hier bieten wir Ihnen eine Auswahl von Urteilen zum Thema "Beihilferecht"

Kostendämpfungspauschale

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der sog. Kostendämpfungspauschale bei Beihilfeberechtigten im Öffentlichen Dienst. In drei gegen das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung gerichteten Verfahren wandten sich die Kläger - ein Lehrer und ein Richter - gegen Kürzungen der Beihilfe zu Krankheitskosten durch die sog. Kostendämpfungspauschale. Diese Pauschale ist durch das Niedersächsische Haushaltsbegleitgesetz 1999 mit Wirkung vom 1. Februar 1999 eingeführt worden und beträgt – je nach Besoldungsgruppe des Beamten – zwischen 200,- und 1.000,- DM im Kalenderjahr. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Klagen abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom heutigen Tage die dagegen gerichteten Berufungen zurückgewiesen.
Niedersächsiches Oberverwaltungsgericht 2 LB 3367/01, 2 LB 3475/01 und 2 LB 3476/01 >>>Mehr zur Entscheidung 


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