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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung |
Zur Übersicht von "Urteilen zum Beihilferecht"
Hier bieten wir Ihnen eine Auswahl von Urteilen zum Thema "Beihilferecht"
Kostendämpfungspauschale
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der sog. Kostendämpfungspauschale bei Beihilfeberechtigten im Öffentlichen Dienst. In drei gegen das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung gerichteten Verfahren wandten sich die Kläger - ein Lehrer und ein Richter - gegen Kürzungen der Beihilfe zu Krankheitskosten durch die sog. Kostendämpfungspauschale. Diese Pauschale ist durch das Niedersächsische Haushaltsbegleitgesetz 1999 mit Wirkung vom 1. Februar 1999 eingeführt worden und beträgt – je nach Besoldungsgruppe des Beamten – zwischen 200,- und 1.000,- DM im Kalenderjahr. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Klagen abgewiesen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom heutigen Tage die dagegen gerichteten Berufungen zurückgewiesen.
Niedersächsiches Oberverwaltungsgericht 2 LB 3367/01, 2 LB 3475/01 und 2 LB 3476/01 >>>Mehr zur Entscheidung
Nachschlagewerk zum Beihilferecht in Bund und Ländern
Wir bieten den Besuchern dieser Website diverse Publikationen für den öffentlichen Dienst an. Besonders beliebt ist das Buch zum Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch orientieren sich die meisten Länder an den Vorschriften des Bundes und wenden die Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) an. Das beliebte Buch erläutert abweichende Landesregelungen und kann für 7,50 Euro bestellt werden.
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
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Weitere Websites: |
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