Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): § 57 Verwaltungsvorschriften (weggefallen)

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Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)

§ 57 Verwaltungsvorschriften (weggefallen)

 

Red 20210317

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BBhV

57 Zu § 57 Verwaltungsvorschriften
57.1 Die nach dieser Vorschrift zu erlassenden Verwaltungsvorschriften dienen der Vereinheitlichung der Rechtsanwendung. Sie werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.


 

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