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Zahngesundheit und Härtefallregelungen
Zur Festzuschuss-Richtlinie hat der Gemeiname Bundesausschuss (GA) einen Beschluss gefasst, den wir hier veröffentlichen.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL)
Anpassung der Beträge nach § 57 Absatz 1 und Absatz 2 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. Januar 2026
Vom 5. Dezember 2025
Der Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss in Delegation nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Geschäftsordnung und 1. Kapitel § 4 Absatz 2 Satz 2 Verfahrensordnung (VerfO) in Verbindung mit Teil C. der Festzuschuss-Richtlinie in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 beschlossen, die Festzuschuss-Richtlinie in der Fassung vom 3. November 2004 (BAnz S. 24 463), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom
21. November 2024 (BAnz AT 17.01.2025 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
I. Teil B. „Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2025)“ wird durch den folgenden Teil B. ersetzt
>>>Beschluss des GA zur Festsetzungs-Richtline (FZ-RL)
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Red 20260710