Beihilferecht von A bis Z: Autokindersitz für Kinder mit Behinderung

 

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

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Die Beihilfevorschriften in Bund und Ländern regeln für Beamtinnen und Beamte die Details zur Beihilfeberechtigung. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das komplizierte Themengebiet rund um die Beihilfe und das Beihilferecht. Dabei orientieren wir uns im Wesentlichen an den Vorschriften des Bundes. Die Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBvH) gelten sinngemäß auch in den meisten Ländern.

Aber natürlich gibt es Abweichungen in den Ländern an einzelnen oder mehreren Bundesregelungen. Die wichtigsten Abweichungen fassen wir im beliebten Ratgeber Beihilferecht in Bund und Ländern zusammen, den der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte einmal jährlich neu aufgelegt. Der ÖD- und Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann ist Autor und Herausgeber und informiert den öffentlichen Dienst seit mehr als 25 Jahren.

Das Buch kann für 10 Euro (inkl. MwSt. und Versand) >>>bestellt werden.

 

Beihilferecht: Autokindersitz für Kinder mit Behinderung

Gemäß der Beihilfenverordnung von Nordrhein-Westfalen gelten für folgende Hilfsmittel zusätzlich folgende Regelungen:

- Allergiebettwäsche (Komplettset Encasings)

Aufwendungen für ein Komplettset Allergiebettbezüge (Kopfkissen, Oberbett- und Matratzenbezug) sind bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro (Doppelbetten 240 Euro) beihilfefähig.

- Aufwendungen für eine Ersatzbeschaffung sind nach einer Mindestnutzungsdauer von

a) zwei Jahren, bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lj.,
b) vier Jahren, bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lj. 
c) und sechs Jahren bei Personen ab dem 17. Lj.

beihilfefähig.

- Autokindersitz für Kinder mit Behinderung

Die Aufwendungen für einen behindertengerechten Autokindersitz sind einschließlich Zubehör abzüglich eines Eigenanteils von 150 Euro beihilfefähig.


 

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten von Bund, Ländern und Kommunen zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Beihilferecht. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern sowie fünf eBooks:Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular



Red 20251004 

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