Krankenhaus

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Zum ABC der Beihilfe

Krankenhaus.

Fast jeder Mensch hat mal irgendwann mit einem Krankenhauszu tun. Die meisten Kinder werden im Krankenhaus geboren. Eine Geburt kann man planen - jedenfalls in den meisten Fällen - andere Krankenhausaufenthalte kommen überraschend. Wir geben Ihnen hier einige Tipps für den fall, dass Sie mal als Patient ins Krankenhaus müssen:
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Dokumente und Unterlagen 

Wichtig ist für gesetzlich Versicherte die Einweisung des überweisenden Arztes sowie ggf. die Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung. Natürlich gehört auch die Krankenversicherungskarte sowie der Personalausweis ins Gepäck. Haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen, so ist ein Nachweis darüber einzustecken. Impfbuch und Röntgenpass sollten ebenso eingepackt werden wie aktuelle Befunde (z.B. Laborwerte, EKG) oder vorhandene Röntgenbilder, Kernspin-, bzw. Computertomogramme. Falls Sie eine Patientenverfügung aufgesetzt haben, sollten Sie auch diese mitnehmen.

Medikamente nicht vergessen

Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, gehören in Ihre Reisetasche. Wichtig ist, dass Sie den behandelnden Arzt über die Einnahme der Medikamente informieren! Medikamente, die von Ihnen nicht regelmäßig eingenommen werden, können zuhause gelassen werden.

Kleidung

Schlafanzug oder Nachthemd, Bade- oder Morgenmantel dürfen nicht fehlen. Ebenso sind Unterwäsche, Socken, bequeme Oberbekleidung sowie Hausschuhe mit rutschfester Sohle und gutsitzende Straßenschuhe einzupacken. Eine Namenskennzeichnung auf den Kleidungsstücken ist sinnvoll.

Körperpflege

Zahnbürste und Zahnpasta, Seife, Waschlappen und Handtücher werden ebenso gebraucht wie Kamm/Bürste, Rasierapparat, Deodorant, Haarshampoo oder Nagelschere. Die Brille sollte im Etui mitgeführt werden, wenn möglich, sollte sie auch für den Aufenthalt die Kontaktlinsen ersetzen.

Nützliche Kleinigkeiten

Kleingeld und Telefonkarte, Schreibzeug, Notizheft, Wecker und ein gutes Buch helfen im Krankenhaus. Ggf. stecken Sie auch eine Fernsehzeitschrift ein. Ratsam ist es schließlich, ein Adressbuch mit wichtigen Telefonnummern mitzunehmen, so dass Sie ihre Lieben anrufen können. Bitte bedenken Sie dabei: Mobiltelefone dürfen Sie im Krankenhaus in aller Regel nicht benutzen, da sie die Funktion der elektronisch gesteuerten Medizingeräte stören können.

Bitte "nicht mitnehmen"

Alles was wertvoll ist und nicht unbedingt gebraucht wird; z.B. größere Geldbeträge, teurer Schmuck oder andere Wertsachen, sollten zuhause bleiben. Generell gilt: Je weniger Sie einstecken, desto einfacher ist es im Falle eines möglichen Stationswechsels, alles beisammen zu halten.

Erledigungen ich vor dem Klinikaufenthalt

Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wie Sie zur Klinik bzw. wieder nach Hause gelangen, am besten durch die Familie oder Freunde. Ansonsten kann es gerade auf dem Rückweg sinnvoll sein, nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, sondern ggf. ein Taxi zu nehmen.

Die Versorgung von Kindern, aber auch Haustieren während Ihrer Abwesenheit erfordert einen mitunter großen organisatorischen Vorlauf.

Ein Mensch Ihres Vertrauens sollte darüber informiert sein, wo Sie wichtige Unterlagen aufbewahren. Ggf. kann es sinnvoll sein, einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht zu erteilen, falls der Klinikaufenthalt länger dauern sollte. Falls Sie alleine wohnen, ist es ratsam, einen Haustürschlüssel bei Nachbarn oder Bekannten zu deponieren. So kann sichergestellt werden, dass z.B. die Blumen während Ihrer Abwesenheit begossen werden. Ebenso ist in diesem Fall die Briefkastenleerung organisiert werden, ggf. sind Zeitungen abzubestellen. 

Schließlich ist auch die Zeit nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zu bedenken. Möglicherweise brauchen Sie dann Betreuung oder Hilfsmittel. Dieses lässt sich vor dem Klinikaufenthalt in der Regel wesentlich besser organisieren.

Kosten und Zuzahlungen

Gesetzlich versicherte Patienten sind verpflichtet, einen Eigenanteil von gegenwärtig 10,00 Euro pro Tag für längstens 28 Tage für ihren Krankenhausaufenthalt zuzuzahlen. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Die vom Krankenhaus einbehaltenen Beträge werden an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet und kommen nicht dem Krankenhaus zugute.

Wahlleistungen (Link-TIPP)

In den meisten Krankenhäusern können Sie sog. Wahlleistungen für besondere Wünsche hinsichtlich der Unterkunft und Verpflegung sowie Ausstattung und besonderem Service in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden direkt von dem Krankenhaus mit Ihnen abgerechnet. Bitte informieren Sie sich über die möglichen Wahlleistungen direkt bei der betreffenden Klinik.

Beschwerden und Kontakt

Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, aber auch alle übrigen Berufsgruppen im Krankenhaus geben ihr Bestes, um Ihnen zu helfen und den notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus so angenehm wie möglich zu gestalten. Dennoch kann es im Klinikalltag manchmal auch zu Problemen und Konflikten kommen. Für diesen Fall gibt es in den meisten Krankenhäusern Patientenbeauftragte oder Ombudsleute, an die Sie sich wenden können.


TIPPS für Beihilfeberechtigte:

Zum Krankenhausaufenthalt


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