Aktuelles zur Gesundheit und Beihilferecht: Abschaffung der Praxisgebühr - DBB Chef fordert in Brief an Merkl Übertragung der Regelung auf Beamte; 07.11.2012

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Zur Übersicht aller Meldungen zu Gesundheit und Beihilfrecht

Aktuelles zur Gesundheit, Pflege und Beihilferecht:

Abschaffung der Praxisgebühr - DBB Chef fordert in Brief an Merkl Übertragung der Regelung auf Beamte

Nach dem vom schwarz-gelben Koalitionsgipfel beschlossenen Wegfall der Praxisgebühr ab 2013 hat dbb Chef Peter Heesen am 7. November 2012 in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert, die Regelung zeit- und wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen, um auch für diesen Personenkreis ein deutliches Zeichen zu setzen.

Heesen erinnerte in seinem Schreiben daran, dass im Jahr 2004 entsprechend den Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) die Einschnitte durch Änderungen an den Beihilfevorschriften des Bundes auf Beamte und Versorgungsempfänger wirkungsgleich übertragen worden waren. Damit wurde auch den Beamten und Versorgungsempfängern pro Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten jeweils ein Betrag von zehn Euro von der Beihilfe abgezogen.

Die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Einsparungen durch diese Übertragung der Regelungen aus dem GMG bedeuteten seit dem Inkrafttreten jährliche Einsparungen von 60 Millionen Euro beziehungsweise sechs Prozent der Beihilfeausgaben, so Heesen weiter. In der Rückschau zeigt sich, dass die Beamten in einem Zeitraum von neun Jahren dadurch in nicht unerheblicher Weise einen Beitrag zu Einsparungen geschultert haben. Mit den vorliegenden Plänen der Koalitionsfraktionen bietet sich die Chance, an einem Punkt dieser Einsparungen eine Korrektur vorzunehmen, die für Beamte und Versorgungsempfänger zu einer Entlastung bei den selbst zu tragenden Kosten in Krankheitsfällen beitragen kann. Der dbb Bundesvorsitzende verwies darauf, dass der Abzug für Beamte und Versorgungsempfänger auch deshalb schon immer ein Ärgernis dargestellt habe, weil im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo das Einsparvolumen der Dämpfung der Beitragssätze diente - die entlastende Komponente nicht auf die Beihilfe übertragen wurde und also die entsprechenden ergänzenden PKV-Beiträge nicht gemindert worden seien.

Neben seinem Schreiben an die Bundeskanzlerin appellierte Heesen an die Regierungen von Bundesländern, in denen für Beamte und Versorgungsempfänger ähnliche Regelungen gelten, diese gleichfalls zurück zu nehmen.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 07.11.2012


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um das Beihilferecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


mehr zu: Aktuelles
  Startseite | www.beihilferecht.de | Datenschutz | Impressum