Beihilferecht

Beihilfe (Stand 2010): Rehabilitation und Kurorte

Rehabilitation und Kurorte gemäß Kurorteverzeichnis

Die Bereiche Sanatoriumsbehandlung und Heilkuren wurden durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) neu gefasst. Die BBhV unterscheidet nunmehr zwischen
- Anschlussheilbehandlung
- Suchtbehandlung
- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Unter „Rehabilitationsmaßnahmen“ ist es auch weiterhin möglich, dass Beamtinnen und Beamte zur Erhaltung der Dienstfähigkeit bzw. zur Verhütung oder Vermeidung von Krankheiten in anerkannten Kurorten entsprechende Beihilfeleistungen erhalten.

Der gesamte Bereich der Rehabiliation wird in den Paragrafen 34 bis 36 der BBhV geregelt (vgl. S. 68 ff.). Die Paragrafen 34 und 35 sind im Kasten auf dieser und der nächsten Seite dokumentiert. Auf Seite 82 finden Sie den Paragrafen 36 mit den „Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen“.

  

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